Mit dem Zuschuss zu den Beratungskosten soll ein Anreiz gegeben werden, externes Know-how in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu verbessern und deren Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen zu erleichtern. Gefördert werden Beratungen zu allen Fragen der Unternehmensführung, zum Arbeits- und Umweltschutz, zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Betrieben sowie für Unternehmerinnen.
Allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen, Existenzaufbauberatungen, Umweltschutzberatungen.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe im Rahmen vorgegebener Umsatzgrenzen und Existenzgründer.
01.07.2008 bis 31.12.2013
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss bei Existenzgründungen 50% max. 1.500,00 Euro, bei Existenzaufbauberatungen (innerhalb von 3 Jahren nach Gründung) 50 % max. 1.500,00 Euro und bei allen übrigen Beratungen 40 % max. 1.500,00 Euro.
Bei Existenzaufbauberatungen und allgemeinen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000,00 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen vom 17. Dezember 2004 (BAnz. 249 S. 24739) in der geänderten Fassung vom 9. November 2006 (BAnz. 218 S. 7017).
Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen.
Dem Antragsformular ist der Beratungsbericht, die Beraterrechnung und der Kontoauszug des Anragstellers als Zahlungsnachweis beizufügen.
Die Antragstellung kann durch ein elektronisches Antragsformular (kostenlos) oder auf einem vollständig ausgefüllten Original-Vordruck (kostenpflichtig - W. Bertelsmann Verlag KG, Tel./Fax - 0521 91101 - 0/70, Bestellnr. 1201006d) erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitstellen sowie bei der Bewilligungsbehörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: +49 (0)6196 908-570
Fax: +49 (0)6196 908-800
E.Mail: foerderung(at)bafa.bund.de
www.bafa.de
Weitere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie hier.
