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Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen (Fort- und Weiterbildung) für kleine und mittlere Unternehmer und Führungskräfte sowie Existenzgründer

Die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen dient dem Ziel, die Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Freien Berufen zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Bedingungen zu erleichtern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Veranstalter von förderungsfähigen Informations- und Schulungsveranstaltungen mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung im Inland. Die Veranstalter können Organisationen der Wirtschaft (z.B. Kammern, Verbände) sowie Beratungsunternehmen und selbständige Berater sein, die überwiegend KMU sowie Existenzgründer schulen und/oder beraten.

Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmer an den Informations- und Schulungsveranstaltungen.

Voraussetzungen

Förderungsfähig sind Informations- und Schulungsveranstaltungen für Unternehmer, Führungskräfte und Existenzgründer über alle wirtschaftlichen, finanziellen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Probleme der Führung eines Unternehmens sowie der Existenzgründung. Gefördert werden darüber hinaus auch Umweltschutzveranstaltungen.

Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens sechs Stunden Dauer. Es muss sich um ein inhaltlich in sich geschlossenes und kompaktes Angebot handeln, mehrtägige Veranstaltungen sollen innerhalb eines Monats durchgeführt werden. Die Zahl der Teilnehmer muss zwischen 10 und 20 Personen liegen.

Der Veranstalter hat den sich aus der Förderung ergebenden finanziellen Vorteil in voller Höhe in Form einer Reduzierung der Teilnehmergebühr an die Teilnehmer durchzuleiten.

Den Teilnehmern müssen kostenlos aussagefähige, vom Veranstalter erstellte, seminarbegleitende Unterlagen sowie ein Teilnahmezertifikat ausgehändigt werden.

Die Veranstaltungen müssen wettbewerbsneutral und praxisnah gestaltet sein.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 EUR je Veranstaltungsstunde, der Höchstbetrag je Veranstaltung beträgt 720 EUR.

Antragsverfahren

Anträge sind an eine der in der Anlage genannten Leitstellen zu richten.

Die Förderung ist nach Abschluss der Veranstaltung innerhalb von einem Monat über das Internet ( http://www.beratungsfoerderung.net) oder auf einem vollständig ausgefüllten Original-Vordruck zu beantragen.

Informationen erteilt auch das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-5 70
Fax (0 61 96) 9 08-8 00
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de

Quelle

Richtlinien vom 17. Dezember 2004, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 249 vom 31. Dezember 2004, S. 24 737; geändert durch Bekanntmachung vom 9. November 2006, Bundesanzeiger Nr. 218 vom 21. November 2006, S. 7017. 21.11.06

Geltungsdauer

Die Richtlinien gelten für Veranstaltungen, die bis zum 30. Juni 2008 begonnen werden.

 

Wichtige Hinweise

 

Die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen wird auch in Jahren 2007 und 2008 fortgesetzt. Gefördert werden Informations- und Schulungsveranstaltungen, die bis zum 30. Juni 2008 begonnen werden. 

Im Bereich der Leistungssteigerungs- sowie der Umweltschutzseminare werden die Zuwendungen als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.

 
Weitere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie hier.